AOK Bayern macht den ersten Schritt: Pädiatrie-zentrierte Versorgung (PzV)
Die AOK Bayern vereinbarte am 31.03.2009 mit den Bayerischen Kinder und Jugendärzten (BVKJ) einen Vertrag zur Pädiatrie-zentrierten-Versorgung (PzV) der gemeinsamen Patienten - analog zur hausarztzentrierten Versorgung der Erwachsenen.
Dieser Vertrag regelt die Zuständigkeit des Kinder und Jugendarztes als Hausarzt der Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr.
Das Novum der Vereinbarung ist die Anerkennung der Leistungen der Kinder- und Jugendärzte, in wirtschaftlicher Hinsicht, bei Diagnostik und Therapie und ihres hochqualifizierten Wissens um die Entwicklungsprobleme und Erkrankungen der Kinder und Jugendlichen. Anerkannter Weise arbeiten Kinder- und Jugendärzte sehr kostengünstig und zeigen ein wirtschaftliches Verordnungsverhalten. z.B. werden Antibiotika nur Patienten mit einem bakteriellen Infekt verordnet und nicht bei jedem Kind das hohes Fieber hat. Dadurch werden jährlich enorme Summen eingespart. Zusätzlich wird der Organismus der Kinder nicht mit unsinnigen Therapien belastet. Möglich ist diese oft knifflige Entscheidung nur durch einen hohen, kinderspezialisierten Ausbildungsstand.
Patienten der AOK Bayern
haben im PzV-Vertrag Anspruch auf eine besonders qualifizierte und leistungsstarke Behandlung durch Ihre Kinder- und Jugendfachärzte.
Unter Anderem auf zusätzliche Vorsorgen wie
U10 (mit 7-8 Jahren)
U11 (mit 9-10 Jahren) und
J2 (mit 16-17 Jahren)
Besondere Screeninguntersuchungen wie >
<pultraschall>
OAE-Screening des Gehörs
Amblyopiescreening des Sehvermögens
Presseecho zum AOK Vertrag:
Interview zum PzV Vertrag
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